Benutzerregeln

1. Jeder Teilnehmer muss diese Benutzungsregeln vor Betreten des Waldseilgartens durchlesen. Er bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er diese Benutzungsregeln zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen einverstanden ist. Die Sorgeberechtigten des minderjährigen Teilnehmers müssen diese Benutzungsregeln durchlesen und mit dem minderjährigen Teilnehmer durchsprechen, bevor dieser den Waldseilgarten betreten darf. Der Sorgeberechtigte bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er diese Benutzerregeln durchgelesen, mit dem minderjährigen Teilnehmer besprochen hat und mit ihnen einverstanden ist. Die Namen der Minderjährigen (mit Geburtsdatum) werden auf die Rückseite geschrieben.

2. Die Benutzung des Waldseilgartens ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Für die Haftung der Betreiber gilt Ziffer 7.

3. Der Waldseilgarten ist für alle Besucher ab dem vollendeten 6. Lebensjahr benutzbar, die nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen des Waldseilgartens eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen könnte. Kinder von 6 bis 13 Jahren müssen in Kletterbegleitung eines Erwachsenen sein. Personen die alkoholisiert sind oder unter Einfluss von Drogen oder Medikamenten stehen, sind nicht berechtigt den Waldseilgarten zu begehen.

4. Es dürfen beim Begehen des Waldseilgartens keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder für andere darstellen (Schmuck, Mobiltelefon, Kamera, etc.)

5. Jeder Teilnehmer muss an der gesamten praktischen und theoretischen Sicherheitsdemonstration vor dem Begehen des Waldseilgartens teilnehmen. Sämtliche Anweisungen
des Veranstalters/Trainers sind bindend. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des Veranstalters/Trainers können die betreffenden Teilnehmer vom Waldseilgarten ausgeschlossen werden.

6. Die ausgeliehene Ausrüstung (Helm, Gurt, Sicherheitsleine mit Karabinern) muss nach Anweisung des Veranstalters/Trainers benutzt werden. Sie ist nicht auf andere übertragbar, darf während der Begehung des Waldseilgartens nicht abgelegt werden, muss auf dem Gelände bleiben und ist 3 Stunden nach Aushändigung wieder zurückzugeben. Bei zwischenzeitlichem Toilettenbesuch muss die Sicherheitsausrüstung noch einmal von einer Aufsicht kontrolliert werden. Die beiden Sicherungskarabiner müssen immer im rot markierten Sicherungsstahlseil, in den rot markierten Achter der Seilrutschen oder in die rot markierten Kettenschraubglieder an den Aufstiegssicherungsgeräten eingehängt sein. Beim Umhängen darf immer nur ein Sicherungskarabiner aus dem Sicherungsseil ausgehängt, bzw. umgehängt werden. Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig aus dem Sicherungsseil oder den anderen oben genannten Sicherungspunkte ausgehängt werden! Die Anwendung des Sicherungskarabiners muss exakt nach den Anweisungen desVeranstalters/Trainers erfolgen. Im Zweifelsfall ist ein Betreuer herbeizurufen.

7. Die Betreiber haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden.

8. Jede Station darf nur von max. einer Person begangen werden. Auf den Podesten dürfen sich max. 3 Personen gleichzeitig aufhalten.

9. Die Betreiber behalten sich das Recht vor, Personen die sich nicht an die Benutzerregeln halten, vom Betrieb des Waldseilgartens auszuschließen. Die Betreiber behalten sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen (Sturm, Gewitter etc.) einzustellen. Es erfolgt in diesem Falle keine Rückvergütung des Eintrittspreises. Beendet der Gast den Besuch des Waldseilgartens frühzeitig aus eigenem Wunsch, erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung des Eintrittspreises.

10. Für eventuelle Schäden an Kleidung durch Baumharz o.ä. übernimmt der Betreiber keine Haftung.

11. Das Benutzen der Seilrutschen erfolgt in Fahrtrichtung stehend oder sitzend mit gestreckter Selbstsicherungsschlinge und Kopf oben. Ein seitliches Pendeln muss vermieden werden.

12. Auf dem gesamten Waldseilgarten Gelände herrscht Rauchverbot!